6 qm pro Paar Minimum!

Endlich liegt sie vor, die neue Vorgabe Nr. 157 für das Kaninchen als Heimtier der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. Und sie gibt vor, dass dauerhaft mindestens 6 qm Grundfläche für 2 Kaninchen in Innenhaltung zur Verfügung stehen muss. Allerdings gilt das nur für Kaninchen bis max. 3 kg Körpergewicht. Schwerere Tiere, höherer Platzbedarf! Und bei Außenhaltung gelten andere Maße.

Jedes weitere dazukommende Kaninchen erhält mindestens 20 % der Grundfläche zusätzlich. Bedeutet für ein Trio eine Grundfläche von 7,2 qm.

Was bedeutet das nun? Dass ausschließliche Käfighaltung damit explizit ausscheidet. Das heißt eine reine Käfighaltung ist indiskutabel – war sie jedoch schon seit sehr sehr vielen Jahren! Und das nun im Jahre 2019 die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. ihr Merkblatt endlich aktualisiert hat, ist ein sehr wichtiger Schritt.

Im Netz ploppten Fragen hoch, ob dann auch Käfige endlich aus dem Verkehr gezogen werden. Das möchten wir an dieser Stelle verneinen. Wir denken nicht, dass es soweit nun kommt – leider! Auch wenn man das neue Merkblatt als eine Art „Käfigverbot“ ansehen könnte. Es gibt lediglich die Grundfläche vor. Und an diese Grundfläche kann natürlich ein Käfig errichtet werden. Ist jedoch suboptimal. Denn so ein Käfig schränkt die Bewegungsfreiheit der Tiere ja doch gewaltig ein.

Deshalb plädieren wir dazu: Kauft einfach eine Käfige! Lässt die Nachfrage deutlich nach, werden sie aus dem Handel genommen. Ganz einfach.

Wer das übersichtliche Merkblatt nachlesen möchte, findet es hier:

Quelle: Tierschutz-TVT.de

Posts created 32

Related Posts

Begin typing your search term above and press enter to search. Press ESC to cancel.

Back To Top